• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • de
  • en

ODIS Consultants

Partner im Personalmanagement

  • Über uns
    • Kompetenzen + Werte
    • Management
    • Referenzen
  • Für Unternehmen
    • Unser Beratungsmodell
    • Leistungen
    • Mehrwerte
    • Kooperation Otheb
  • Für Kandidaten
  • Jobbörse
  • Presse
  • Gut zu wissen
    • Gut zu wissen – Für Unternehmen
    • Gut zu wissen – Für Kandidaten
  • search Icon

Das Angebot des Unternehmens

„Das bieten wir Ihnen“! Ein durchaus interessanter Aspekt, mit dem Sie noch einmal einige Punkte bei den Kandidaten machen können! Soviel vorab: weder der Obstkorb noch das kostenlose Wasser sind entscheidend.

Denken Sie an Ihr Employer Branding. Was macht Sie als potentiellen neuen Arbeitgeber attraktiv? Sind es Ihre Zusatzleistungen wie Firmenwagen, Zuschüsse (z.B. Essen, Kita, Sport), Sodexo-Gutscheine oder das Job Bike? Bieten Sie flexible Arbeitszeitmodelle an und sind besonders familien-/ kinderfreundlich? Gibt es in Ihrem Unternehmen tolle Entwicklungsmöglichkeiten, kostenlose Weiterbildungen oder z.B. Sprachkurse? Was macht Ihre Unternehmenskultur aus (internationales Team, flache Hierarchien, gemeinsame Aktivitäten u.ä.)?

ABER: Diverse Studien zeigen immer wieder: nichts interessiert Bewerber so sehr wie das Gehalt. In anderen Ländern ist es bereits üblich und teilweise tatsächlich gesetzlich vorgegeben, das Gehalt bzw. eine Gehaltsspanne in der Anzeige zu nennen. In einer Umfrage von Softgarden entschieden sich fast 75 Prozent der Befragten bei ansonsten identischen Stellenanzeigen für die Variante mit Gehaltsangabe. Wir zerbrechen uns alle den Kopf wie Anzeigen attraktiver sein könnten, stellen Formulierungen um, suchen ansprechendes Bildmaterial … dabei wäre es doch so einfach. Warum machen wir das alle nicht? (Lesetipp: https://bit.ly/2Szt82N)

Aufgrund des Entgelttransparenzgesetz können Beschäftigte seit dem 6. Januar 2018 erstmals Auskunft über die Entgeltstrukturen in ihrem Unternehmen verlangen. Ursprünglich sollten Unternehmen sogar verpflichtet werden, bereits im Stelleninserat ein Mindestgehalt zu nennen. Der Bewerber wird Transparenz zu schätzen wissen. Firmen, die bereit sind, diese Informationen preiszugeben, fallen auf – und sichern sich so mehr Bewerbungen.

⪡ vorheriger Beitrag
nächster Beitrag ⪢
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt